Die Energiewende braucht den Ausbau der erneuerbaren Energien, Verbesserungen bei der Energieeffizienz und massive CO2-Einsparungen. Aus Sonnenenergie kann unter anderem frei skalierbar Strom (Photovoltaik) erzeugt werden. Neben einer Realisierung auf Gebäuden und Hallendächern, liegt unser Fokus vor allem auf Freiflächenanlagen wie oben im Bild zu sehen sind.
Der erzeugte Strom aus Freiflächen-PV-Anlagen wird ins öffentliche Netz eingespeist und überwiegend gemäß den Vorgaben des EEG vergütet. Alternativ lässt sich der erzeugte Strom auch direkt an Unternehmen, welche sich mit CO2-freiem Strom versorgen möchten, verkaufen. Ebenfalls können Kommunen ihre CO2-Bilanz mit einem Solarpark verbessern.
Zum Bau neuer Freiflächen-PV-Anlagen sucht die WEBW Flächen.
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Projektverlauf
Analyse
In einem ersten Schritt erfolgt eine Prüfung des Standorts auf generelle Machbarkeit.
Hierbei werden Belange des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, der Landwirtschaft, des Wasser- und des Straßenrechts geprüft. Hierbei kann in wenigen Tagen eine erste Einschätzung erfolgen.
Sollten in diesem Schritt keine Ausschlusskriterien zu Tage treten, wird beim Netzbetrieber ein Netzanschluss sowie eine Reservierung von Netzkapazität beantragt. Dies dauert im Regelfall zwischen 6 und 10 Wochen.
Kommunales Einverständnis
Liegt uns ein Netzzugang in einer für das Projekt wirtschaftlichen Entfernung vor, nehmen wir mit der Kommune, auf dessen Gemarkung das Flurstück liegt, Kontakt auf.
Eine PV-Freiflächenanlage gilt als nicht privilegiertes Vorhaben und benötigt somit einen Bebauungsplan. Über diesen hat die zuständige Kommune die kommunale Planungshoheit und muss mittels eines Aufstellungsbeschlusses ihre Zustimmung zur Erstellung eines Bebauungsplans geben.
Pachtvertrag
Wir bieten Ihnen attraktive Pachtpreise über eine Projektlaufzeit von 20 – 30 Jahren. Nach ende der Nutzungsdauer kann die Fläche mit gesättigtem Boden der Landwirtschaft wieder zugeführt werden.
Zusätzlich bieten wir dem Flächeneigentümer die Möglichkeit sich an den Erlösen der Anlage zu beteiligen.
Als weitere Möglichkeit für den Eigentümer Erlöse zu generieren, kann sich dieser als Dienstleister, um die Grünpflege der Anlage sowie das Anlegen von Ausgleichsflächen kümmern.
B-Plan-Verfahren
Liegt ein Aufstellungsbeschluss der zuständigen Kommune vor, können wir das Bebauungsplanverfahren einleiten. Hierfür greifen wir auf kompetente Partner und Dienstleister zurück. Neben der technischen Auslegung der Anlage, erfolgt vor Ort eine Umwelt-Untersuchung des betroffenen Gebiets in Hinsicht auf Arten-, Natur- und Landschaftsschutz (6-18 Monate).
In mehreren Runden wird der B-Plan-Entwurf sowohl der Öffentlichkeit als auch den Trägern öffentlicher Belange (TÖBs) zur Verfügung gestellt und mittels den Rückmeldungen optimiert und angepasst.
Abschließend kann der Bebauungsplan vom Gemeinderat beschlossen werden.
Planung und Vergütungsmodell
Wurde der B-Plan beschlossen und die Rahmenbedingungen für die Errichtung des Solarparks geklärt, beginnt die Detailplanung der Anlage und der Stromtrasse zum Netzverknüpfungspunkt.
Im Anschluss an die Planung werden die baulichen Leistungen ausgeschrieben.
Parallel wird von der WEBW entschieden, wie der eingespeiste Strom vergütet werden soll.
Hier bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Vergütung – durch das EEG oder durch einen Direktstromvertrag mit einem (meist industriellen) Abnehmer.
Bau und Betrieb
Der Bau der Anlage sowie alle infrastrukturellen Bestandteile wie Stromtrasse, Einzäunung und Übergabestation werden von der WEBW und deren Generalunternehmer vom ersten Spatenstich bis zur Übergabe und Inbetriebnahme betreut.
Anschließend geht die Anlage in den langjährigen Betrieb über. Dies wird in den meisten Fällen von unserem Gesellschafter, der KWA Contracting AG, übernommen.
Da die WEBW die Anlage ausschließlich projektiert, geht die Anlage in den Besitz der Anteilseigner oder eines Dritten über.